EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte

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Ein Zusammenschluss von Kinder- und Jugendbuchverlagen hat einen Brandbrief an die Bundesregierung geschrieben. Sie nehmen darin Bezug auf die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte. Demnach müssen auch Buchverlage ab  Januar 2025 bzw. Januar 2026 unter anderem folgende Informationen bereitstellen:

  • das Erzeugerland des Holzeinschlags, in dem die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden,
  • die Geokoordinaten aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden,
  • den Zeitpunkt der Erzeugung,
  • eine Bestätigung, dass sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben (DDS), das Produkt entwaldungsfrei ist und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde.

Die Verordnung ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit von 18 Monaten ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden. Für kleine Unternehmen gilt eine Übergangszeit von 24 Monaten.

 

"Bis auf wenige Ausnahmen ist es dem Gros der deutschen, europäischen und außereuropäischen Druckereien nicht möglich, uns Verlagen die geforderten Daten zu liefern", schreiben die Jugendbuchverlage in ihrem Brandbrief und fürchten einen kulturellen Kahlschlag.

 

Der Erzählverlag schließt sich dem Brandbrief an. "Die Umsetzung hätte zur Folge, dass wir mit unseren bisherigen Druckereien und Handelspartnern nicht weiter zusammenarbeiten können und uns sehr wahrscheinlich die Buchproduktion und der Handel verunmöglicht wird. Der Zwischenhandel wies uns auf die Notwendigkeit der Überbringung dieser Informationen bereits hin. Andernfalls werde 'nicht ausgeliefert'", so Verleger Peter Amsler. "Schon jetzt kämpfen unabhängige Verlage wegen gestiegener Kosten und einer überbordenden Bürokratisierung ums Überleben. Die Umsetzung der EU-Verordnung bedeutete für viele von ihnen das endgültige Aus. Eine Bundesregierung, die diese Entwicklung duldet oder gar befördert, verspielt das kulturelle Erbe unseres Landes."

Aktualisierung 14.11.2024

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag, den 14.11.2024, mit 371 Stimmen gegen 240 Stimmen und 30 Enthaltungen für die Verschiebung der Anwendung der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr gestimmt. Darüber berichtet das Börsenblatt. Mit dem Entscheid müssten große Marktteilnehmer und Händler die Verpflichtungen aus der EUDR nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 einhalten, hieß es. Und weiter: "Da weitere Änderungen am Gesetzestext durch das Parlament vorgenommen wurden, sind allerdings zunächst weitere Trilog-Verhandlungen nötig. Ein Trilog-Ergebnis muss vor Ende des Jahres vorliegen, andernfalls gilt die Anwendung der EUDR ab dem 1. Januar 2025." Trilog-Verhandlungen sind wesentliche Bestandteile des EU-Gesetzgebungsprozesses. Sie dienen dazu, die unterschiedlichen Positionen der drei wichtigsten Institutionen der EU – dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission – zu vereinbaren. .